Taschengeld
Eine Reportage von Reinhard Pfaffenberg

 

  

 

Die Höhe des Taschengeldes ist ein oft diskutiertes Thema in den Familien. 

Eltern sollten sich an folgende Vorschläge halten:

  • Kinder von 0 bis 6 Jahre erhalten kein Taschengeld.

  • Kinder von 6 bis 12 Jahren sollten 6 Euro im Monat erhalten.

  • Kinder von 12 bis 16 Jahren sollten 12 Euro erhalten.

  • Kinder von 16 bis 21 Jahre sollten maximal 18 Euro im Monat erhalten.

  • Kinder ab 21 Jahren sind schon Erwachsene und sollten kein Taschengeld mehr erhalten.

Sollte sich der Jugendliche unlöblich verhalten, können die Eltern selbstverständlich das Taschengeld kürzen.

Sinnvolle Anschaffungen der Jugendlichen:

  • Malstifte
  • löbliche Tageszeitungen (z.B. Bunte oder Stern)
  • Bibel
  • Rosenkranz
  • Kerzen für die Kirche
  • Ballaststoffreiche Riegel aus dem Reformhaus

Unlöbliche Anschaffungen (Eltern sollten das Taschengeld sofort einziehen, wenn sich Ihr Kind ein solches Produkt kauft)

  • Weichwaren für den elektronischen Heimrechner
  • Fernseh-Spiele
  • Musik-Tonträger (z.B. Musikkasetten)
  • Strichmännchen-Hefte (unlöblich: Comics)
  • unredliche Zeitschriften (z.B. Bravo)
  • Rollbretter, Inschnur-Segler oder dergleichen
  • Essen bei McDonald oder anderen Schnell-Ess-Gaststätten
  • Lichtspiel-, Tanzlokal oder Gaststätten Besuche

Eltern sollten die Kinderzimmer täglich nach unlöblichen Produkten durchsuchen und ggf. Massnahmen ergreifen.